Übersetzung und Beglaubigung von Vollmachten – etwa für Firmengründung, Immobilienkauf oder Behördenvertretung.
Geburts-, Heirats- und Scheidungsurkunden – beglaubigt übersetzt für Behörden im In- und Ausland.
Kauf-, Miet- und Arbeitsverträge, Handelsregisterauszüge sowie Geschäftskorrespondenz.
Verträge & Geschäftsdokumente
Beantragung der Apostille auf georgischen Urkunden bei der jeweils zuständigen Behörde – für die Verwendung im Ausland.
Auf Wunsch mit notarieller Beglaubigung direkt beim georgischen Notar.
Schulabschlüsse, Hochschuldiplome und Qualifikationsnachweise – beglaubigt für die Anerkennung im Ausland.